Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Prüm hat sämtliche Einwände abgewiesen, die gegen die Windkraftplanung auf dem Schneifelrücken vorgebracht wurden.
Antworten der VGDie VG hat sich entschieden, die Windkraft soll auf die Schneifel.
Alle Einwände gegen die Planung wurden abgewiesen. Pläne für den Windkraftausbau auf der Schneifel liegen vom 04.11.2019 bis 13.12.2019 öffentlich aus
Den einzelnen Ortsgemeinde obliegt jetzt eine ganz wichtige Aufgabe im laufenden Verfahren.
Formal ist die offengelegte Planung nämlich nur eine Entwurfsunterlage.
Was das bedeutet und welche Aufgabe sich dadurch
für die Ortsgemeinden ergibt, haben wir in einem offenen Schreiben an die Ratsmitglieder zusammengefaßt.
Wir haben die sehr umfangreichen Planungsunterlagen mit Blick auf den Schneifelrücken ausgewertet. Das Planungsbüro hat Kartenmaterial für unterschiedliche Schutzgüter erstellt (z.B. Boden, Biotope, Wasser, Landschaftsbild
etc.) Wir haben die geplanten Flächen für die Windkraft in die verschiedenen Themen-Karten mit Informationsstand 25.09.2018 eingeblendet.
Mit den nun bekannten Informationen zur Offenlage 04.11.2019 sind nochmals
Änderungen in der Planung vorgenommen worden, die wir schnellstmöglich in unsere Unterlagen einarbeiten werden.
Während der Auslegungsfrist vom 04.11. bis 13.12.2019 kann jeder die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.
Hilfestellungen zum Schreiben einer StelllungnahmeAuf den beiden Flächen C1 in Norden und C4 im Süden sollen 15-20 Windanlagen entstehen
Für unsere Arbeit nehmen wir uns Zeit, wir haben aber auch Ausgaben. Aktionen und Informationsmaterial, Veranstaltungen und Veröffentlichungen, all das bekommen wir nicht umsonst. Wenn Sie unserer Initiative finanziell
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Wir versichern allen Spendern und Sponsoren, dass wir Ihre Gelder ausschließlich zweckgebunden für die Arbeit der Bürgerinitiative Gegenwind Schneifel verwenden. Über die Verwendung legen wir Rechenschaft ab.
Sollten
über den Bestand unserer Vereinigung hinaus Überschüsse verbleiben, werden wir diese einem gemeinnützigen Zweck zuwenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr Team Gegenwind Schneifel
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Volksbank Eifel Mitte e.G.
Der Rat der Verbandsgemeinde Prüm hat am 25.09.2018 die Offenlage des überarbeiteten Vorentwurfs (letzte Planung von 06.12.2016) zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Windkraft" beschlossen.
Die Offenlagen ist in der Zeit vom 04.11.2019 bis 13.12.2019
während dieser Frist können Einsprüche gegen die Planung vorgebracht werden
Offenlage 14.02.2017 - 14.03.2017
Einwände der BI vom 10-03-2017In der Offenlage 2017 waren auf dem Schneifelrücken die in Blau dargestellten Flächen C-1 im Norden und C-4 im Süden für Windparks ausgewiesen. Die orange eingefärbten Flächen wären aus planerischer Sicht theoretisch nutzbar, erfüllen aber nicht die Kriterien des Verbandsgemeinderates. Auch dagegen sind Einwände von Flächeninhabern erhoben worden. Im Ergebnis der Einwandbearbeitung ist die Fläche C-2 aus dem orangen Bereich wieder aufgenommen worden | siehe Planung 25.09.2018
Offenlage 04.11.2019 - 13.12.2019
WEA-Planung Schneifel Stand 2018/2019Wir haben die sehr umfangreichen Planungsunterlagen mit Blick auf den Schneifelrücken ausgewertet. Das Planungsbüro hat Kartenmaterial für unterschiedliche Schutzgüter erstellt (z.B. Boden, Biotope, Wasser, Landschaftsbild etc.) Wir haben die geplanten Flächen für die Windkraft in die verschiedenen Themen-Karten eingeblendet.
Uns liegt die Schneifel als einzigartige Naturzone am Herzen. Wir befürworten eine durchdachte Energiewende. Aber wir wehren uns gegen langfristige Naturzerstörung durch gigantische Windparks in den äußerst sensiblen Biotopen auf dem Schneifelrücken.
Auf unserer Home-Page informieren wir die Öffentlichkeit über die Planungen von Mega-Watt-Windparks in den eigentlich geschützten Naturreservaten auf der Schneifel
Wir berichten in einfacher Sprache über die Planung von Windparks auf der Schneifel
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Mit dem neuen Flächennutzungsplan soll der Weg frei gemacht werden, um riesige Windkraftanlagen in der bislang unberührten Natur der Schneifel zu bauen. Dabei ist die Schneifel als Natura2000 Gebiet laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eigentlich eine Tabuzone für die Windenergie!
Die Schneifel ist ausgewiesenes Natura2000 FAUNA-FLORA-HABITAT-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) und so Teil europaweit zusammenhängender Reservate und Schutzgebiete, die zum Erhalt der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden.
FFH-Gebiet SchneifelEines der letzten großen zusammenhängenden Wald- Wiesen- und Moorgebiete in Deutschland ...
Die SchneifelDie Schneifel ist ein ca. 15 km langer und etwa 2 km breiter Höhenzug in den westlichen Hochlagen der Eifel.
Der höchste Punkt mit 698 m ist der Schwarze Mann.
Auf der Seite www.gpsies.com finden Sie Wandertipps
Suchbegriff: SCHLAUSENBACH
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Verschaffen Sie sich Ihren eigenen Eindruck über die naturbelassenen Landschaften und einsamen Regionen auf der Schneifel. Die mit C_1 gekennzeichnete Fläche liegt im Norden der Schneifel. Hier könnten bis zu 9 Windkraftanlagen entstehen. Die Fläche grenzt unmittelbar an Naturreservate wie z.B. das Rohrfenn. Die feuchten Böden erfüllen wichtige Funktionen im Wasserkreislauf und die dichten Wälder sind Rückzugsgebiet seltener Tierarten wie der europäischen Wildkatze. Nur mit sehr viel politischer Kompromissbereitschaft und stark zurecht gebogenen Planungskriterien ist es überhaupt möglich, in solchen Regionen Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen.
Die mit C_4 gekennzeichnete Fläche liegt im Süden der Schneifel. Hier sind aktuell 6 Windkraftanlagen geplant. Im Umfeld liegen die Moorlandschaften des Eschfenns und des Königsfenns sowie die Quellgebiete zahlreicher Bäche, die auf der Schneifel entspringen.