Hintergründe zum Projekt
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz schreibt in Abständen oder aus aktuellem Anlass die Ziele der Landesentwicklung in ihrem Landesentwicklungsprogramm - kurz LEP - fort. Aktuell ist das Landesentwicklungsprogramm in Teilen zum vierten mal in der Landesgeschichte fortgeschrieben worden. Die seit dem 16. März 2013 gültige Fassung heißt in der politischen Alltagssprache: Teilfortschreibung LEP IV
Schwerpunkt in der Landespolitik ist der Ausbau von erneuerbaren Energien.
Dabei spielt Windenergie eine große Rolle.
Um nun zu vermeiden, dass landesweit überall und unkoordiniert Windkraftanlagen entstehen, wurden im Planungsauftrag durch das Büro BGHplan in Trier sogenannte Windvorrang-Flächen ermittelt. Das sind Gebiete mit hohem und regelmäßigem Windaufkommen, in denen Windkraftanlagen wirtschaftlich gut betrieben werden können. Gleichzeitig möchte die Landesregierung erreichen, dass Windkraftanlagen und die notwendigen Infrastrukturen, wie Stromstrassen, Transportwege etc. gebündelt an den ausgewiesenen Standorten entstehen. Im Umkehrschluss dürfen Windkraftanlagen nirgendwo anders, als auf den ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden.
Diese Vorgaben auf Landesebene verändern die bestehende Raumordnung. Insbesondere der politische Wille, 2% der Waldflächen für die Windenergie nutzbar zu machen, ist bislang nicht in der Flächennutzung vorgesehen. Es ist nun Aufgabe der Gemeinden, bestehende Flächennutzungspläne in Hinblick auf die vom Land vorgegebenen Ziele zu ändern.
Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) und die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans der Region Trier (RROP) ergibt sich für die Träger der Bauleitplanung, also die Verbandsgemeinden, eine Anpassungspflicht des Flächennutzungsplans an die neuen übergeordneten Ziele und Vorgaben.
Durch die Untersuchung soll eine Konzentration von Windenergieanlagen auf siedlungs- und landschaftsverträgliche Standorte gewährleistet werden.
Da die Verbandsgemeinde Trägerin der Flächennutzungsplanung ist, obliegt es ihrer Entschei dung, ob die Ergebnisse dieses Standortgutachtens im Zuge der Abwägung der einzelnen Belange bei der Flächennutzungsplan-Fortschreibung berücksichtigt werden.
Mit der Darstellung von Sonderbauflächen „Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan soll für das übrige Gebiet der Verbandsgemeinde eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen erreicht werden.
Und das steht auf dem Spiel...
Wer die Schneifel kennt, weiß wo der Wind weht. Es ist also wenig verwunderlich, dass weite Gebiete auf dem Schneifelrücken als Windvorrangflächen ausgewiesen werden sollen. Der Verbandsgemeinderat hat im September 2018 der vorläufig letzten Änderung der Windkraftplanung auf der Schneifel zugestimmt. Demnach könnten auf der Schneifel ca 15-20 gigantische Windräder aufgestellt werden, von denen jedes einzelne 230 Meter in den Himmel ragt. Auf dem Boden müssen weite Teile des Waldes gerodet werden. Für den Baustellenbetrieb und die anschließende Wartung der Anlagen müssen Straßen und Wege verbreitert werden. In diesen Bereichen wird die Schneifel zum Industriegebiet.
Mit der Schneifel als Naturzone wäre es dann wohl vorbei.
Wer also die Schneifel liebt, sollte in den kommenden Wochen und Monaten genau darauf achten, woher der Wind weht.
HINWEIS
Ab Mitte 2019 wird erwartet, dass die aktuellen Pläne in die Offenlage kommen. Dann besteht für die Öffentlichkkeit noch einmal die Möglichkeit Einwände gegen das Vorhaben vorzubringen.
Nutzen Sie diese Chance !