Hintergründe zum Projekt
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz schreibt in Abständen oder aus aktuellem Anlass die Ziele der Landesentwicklung in ihrem Landesentwicklungsprogramm - kurz LEP - fort. Aktuell ist das Landesentwicklungsprogramm in Teilen zum vierten mal in der Landesgeschichte fortgeschrieben worden. Die seit dem 16. März 2013 gültige Fassung heißt in der politischen Alltagssprache: Teilfortschreibung LEP IV
Schwerpunkt in der Landespolitik ist der Ausbau von erneuerbaren Energien.
Dabei spielt Windenergie eine große Rolle.
Um nun zu vermeiden, dass landesweit überall und unkoordiniert Windkraftanlagen entstehen, wurden im Planungsauftrag durch das Büro BGHplan in Trier sogenannte Windvorrang-Flächen ermittelt. Das sind Gebiete mit hohem und regelmäßigem Windaufkommen, in denen Windkraftanlagen wirtschaftlich gut betrieben werden können. Gleichzeitig möchte die Landesregierung erreichen, dass Windkraftanlagen und die notwendigen Infrastrukturen, wie Stromstrassen, Transportwege etc. gebündelt an den ausgewiesenen Standorten entstehen. Im Umkehrschluss dürfen Windkraftanlagen nirgendwo anders, als auf den ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden.
Diese Vorgaben auf Landesebene verändern die bestehende Raumordnung. Insbesondere der politische Wille, 2% der Waldflächen für die Windenergie nutzbar zu machen, ist bislang nicht in der Flächennutzung vorgesehen. Es ist nun Aufgabe der Gemeinden, bestehende Flächennutzungspläne in Hinblick auf die vom Land vorgegebenen Ziele zu ändern.
Durch die Untersuchung soll eine Konzentration von Windenergieanlagen auf siedlungs- und landschaftsverträgliche Standorte gewährleistet werden.
Da die Verbandsgemeinde Trägerin der Flächennutzungsplanung ist, obliegt es ihrer Entschei dung, ob die Ergebnisse dieses Standortgutachtens im Zuge der Abwägung der einzelnen Belange bei der Flächennutzungsplan-Fortschreibung berücksichtigt werden.
Mit der Darstellung von Sonderbauflächen „Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan soll für das übrige Gebiet der Verbandsgemeinde eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen erreicht werden.
Und das steht auf dem Spiel...
Wer die Schneifel kennt, weiß wo der Wind weht. Es ist also wenig verwunderlich, dass weite Gebiete auf dem Schneifelrücken als Windvorrangflächen ausgewiesen werden sollen. Der Verbandsgemeinderat hat im September 2018 der vorläufig letzten Änderung der Windkraftplanung auf der Schneifel zugestimmt. Demnach könnten auf der Schneifel ca 15-20 gigantische Windräder aufgestellt werden, von denen jedes einzelne 230 Meter in den Himmel ragt. Auf dem Boden müssen weite Teile des Waldes gerodet werden. Für den Baustellenbetrieb und die anschließende Wartung der Anlagen müssen Straßen und Wege verbreitert werden. In diesen Bereichen wird die Schneifel zum Industriegebiet.
Mit der Schneifel als Naturzone wäre es dann wohl vorbei.
Wer also die Schneifel liebt, sollte in den kommenden Wochen und Monaten genau darauf achten, woher der Wind weht.
HINWEIS
Ab Mitte 2019 wird erwartet, dass die aktuellen Pläne in die Offenlage kommen. Dann besteht für die Öffentlichkkeit noch einmal die Möglichkeit Einwände gegen das Vorhaben vorzubringen.
Nutzen Sie diese Chance !
Wir sind gefragt worden, ob wir bei der Abfassung Ihrer Stellungnahme helfen können.
Das wollen wir gerne tun. Wir wollen allerdings nicht Ihrer persönlichen Meinung beeinflussen.
Daher bitten wir Sie grundsätzlich, Ihre Stellungnahme selbst zu formulieren und abzugeben.
In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Stellungnahme aufbauen können.
Wenn Sie Fragen haben, oder Hilfestellung benötigen, stehen wir Ihnen aber immer gerne zur Verfügung.
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Ihre Stellungnahme ist nicht an eine besondere Form gebunden.
D.h. Sie müssen kein Formular verwenden, sondern können sich frei äußern.
Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich oder mündlich abgeben.
• wenn Sie mit dem Computer schreiben
→ reichen Sie eine word- oder eine pdf-Datei ein
• wenn Sie mit der Maschine schreiben
→ reichen Sie die Originale ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)
• wenn Sie mit der Hand schreiben
→ reichen Sie das Manuskkript ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)
• wenn Sie mündlich Stellung beziehen wollen:
mündliche Stellungnahmen können während der Dienststunden
zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vorgebracht werden:
Tiergartenstraße 54, Zimmer 311, 54595 Prüm
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Alle Stellungnahmen - ob schriftlich oder mündlich - müssen während der Auslegungsfrist vom 04.11.2019 bis 13.12.2019 bei der Verbandsgemeinde eingehen, damit diese Berücksichtigung finden.
(Fristangaben ohne Gewähr, es gelten die öffentlichen Bekanntmachungen)
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Wer Stellung bezieht, macht seinen eigenen Standpunkt zu einem Sachverhalt deutlich!
Dabei soll die Stellungnahme für andere Personen nachvollziehbar, überzeugend und plausibel sein.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stellungnahme zu formulieren:
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Bei Ihrer Stellungnahme geht es darum, Ihre Meinung darzustellen und diese Meinung auch mit Argumenten und am besten mit Fakten zu belegen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie jeden Sachverhalt möglichst objektiv beschreiben. Geben Sie einfach Ihre eigene Meinung wieder, stellen Sie Angaben richtig und belegen Sie Ihre Argumente.
Sie müssen Ihren Standpunkt definieren, damit andere von Ihrer Position überzeugt werden!
Es ist immer wichtig, dass Sie Ihre eigene Meinung stets belegen können!
Bedenken Sie dabei, dass Sie kommunizieren ...
... und wie bei jeder Kommunikation gibt es
einen Sender → das sind Sie
und
einen Empfänger → das ist die die Verbandsgemeinde Prüm
Um gut zu argumentieren, ist es also wichtig im Blick zu behalten, dass sich Ihre Stellungnahme in dem Fall an die Verbandsgemeinde Prüm richtet.
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*) die Sichtung der Planungsunterlagen ist natürlich sehr aufwendig
wir können hier nur auf diese Möglichkeit der Einspruchnahme hinweisen
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Ihre Meinung
Welche persönliche Meinung haben Sie zum Thema WINDKRAFT AUF DER SCHNEIFEL ?
Ihre Leitsatz
Versuchen Sie Ihr Anliegen in einem zentralen Satz zu beschreiben.
Das hilft Ihnen in der Disussion Ihren roten Faden nicht zu verlieren.
Ihre Argumente
Es geht bei Ihrer Stellungnahme darum, Ihre Meinung darzustellen und Ihre Meinung auch mit Argumenten zu belegen.
Ihren LEITSATZ haben Sie ja bereits im ersten Schritt gefunden.
IHR ZIEL: Sie wollen Andere von Ihrer Position überzeugen!
Denken Sie an die KOMMUNIKATION: Sie richten Ihre Botschaft an die Verbandsgemeinde Prüm!
Ihre Bedenken
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Sie sollten Ihre Stellungnahme sachlich aufbauen und ihr eine grundlegenede Struktur geben!
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Einleitung
Ihre Einleitung sollte aus zwei Abschnitten bestehen:
Im 1. Abschnitt beschreiben Sie:
Im 2. Abschnitt beschreiben Sie Ihren eigenen Standpunkt:
Hauptteil
Im Hauptteil begründen Sie Ihren eigenen Standpunkt durch Ihre Argumente.
Schlussteil
Am Ende Ihrer Stellungnahme bringen Sie Ihre Schlussfolgerung:
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Beispiel einer Stellungnahme Download Word-Datei |
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In Ergänzung können Sie sich an den Stellungnahmen aus dem vorhergehenden Verfahren orientieren. Stellungnahmen aus früheren Verfahren |
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Prüm hat sämtliche Einwände abgewiesen, die gegen die Windkraftplanung auf dem Schneifelrücken vorgebracht wurden.
Antworten der VG
Die Politik wirft uns von Anbeginn vor, bei unseren Darstellungen "masslos" zu übertreiben.
Spätestens seit der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 05.07.2016 ist aber klar:
Nicht weniger als 37 WEAs sollten auf die Schneifel.
Das war längst nicht jedem Beteiligten bewußt.
Und so hat unser Protest die Räte zum Nachdenken gebracht und zur Korrektur ihrer Pläne bewegt.
Der überarbeitete Entwurf eines neuen Flächennutzungsplan lag ab dem 14. Februar 2017 für die folgenden vier Wochen offen. Die Öffentlichkeit konnte dazu Stellung beziehen.
Unsere Bürgerinitiative hat die folgenden Einwände erhoben:
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In einem ersten Schritt ist auf Forderung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier ein ergänzendes hydrologisches Gutachten für den Schneifelrücken erstellt worden.
Alle neuen Erkenntnisse fließen in die Planung ein.
Voraussichtlich im September 2018 werden die überarbeiteten Entwürfe vorgestellt.
Bislang waren große Gebiete des Schneifelrückens als potentielle Flächen für die Windkraft diskutiert worden.
Im aktuelle Entwurf (Stand 03/2017) sind zwei mittelgroße Gebiete in der Diskussion.
Eine Flächen C1 im Nordosten auf der man mit 9 Windenergieanlagen plant ...
... und eine Flächen C4 im Südwesten auf der man mit 5 Windenergieanlagen plant .
Wir haben beide Flächen in die Karten vom FFH-Gebiet eingeblendet, um deutlich zu machen, wo die Gebiete liegen.
Unsere Darstellungen sollen die Lage der Flächen in der Natur beschreiben.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Übertragung in andere Formate Ungenauigkeiten entstehen.
Wir erheben keinen Anspruch auf 100%ige Maßstäblichkeit.
Wer sich vor Ort einen Eindruck verschaffen möchte, kann die ausgewiesenen Flächen Flächen C1 und C4 auf der Schneifel umwandern. Dazu bieten wir hier die Koordinaten an. Jede Tour ich ca. 6-7 km lang und einfach über gute Wanderwege zu gehen.
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Umwanderung des Gebietes C4 Download Karten und GPS Daten | Umwanderung des Gebietes C1 Download Karten und GPS Daten |
Umwanderung des Gebietes C1 Download Karten und GPS Date | Steckbrief Natura 2000 FFH Schneifel |
Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden
Umwanderung des Gebietes C4 Download Karten und GPS Date | Steckbrief Natura 2000 FFH Schneifel |
Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden
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Wer sich vor Ort einen Eindruck verschaffen möchte, kann die ausgewiesenen Flächen Flächen C1 und C4 auf der Schneifel umwandern.
Dazu bieten wir hier die Koordinaten an. Jede Tour ist ca. 6-7 km lang und einfach über gute Wanderwege zu gehen.
Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden
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Der Entwurf der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm lag vom 14.02.2017 bis 14.03.2017 öffentlich aus. Während dieser Zeit hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, Einwände gegen die Planvorlage vorzubringen.
Die Einwände müssen bewertet und entsprechend in der Planung berücksichtigt werden.
Wir rechnen ab Mitte September 2018 damit, dass die Verbandgemeinde eine überarbeitete Fassung der Pläne vorlegt.
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Den Stand der Planung von 2013 bis Ende 2016 können Sie auf unseren Seiten nachlesen.
Klicken Sie für die historischen Informationen auf den folgenden Link: