Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel

Landschaftsbild

Der Schneifelrücken ist der markanteste Höhenzug in der Eifel, der Schwarzen Mann mit knapp 700 Meter die dritthöchste Erhebung.

Wenn auf diesem Bergrücken 200 m hohe Windenergieanlagen stehen, sind diese die höchsten Gipfel der Eifel und damit in einem Umkreis von vielen Kilometern deutlich zu erkennen.

Dies ist eine sichtbare Zerstörung des Eifler Landschaftsbildes, die weit über die direkt betroffenen Gemeinden hinausgeht.


Nach § 35, Absatz 3, Ziffer 5 des BauGB  stehen öffentliche Belange einem Vorhaben entgegen, wenn das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in ähnlich exponierten Lagen (Hohe Acht und Nürburg) bereits gegen die Zulässigkeit von Windenergieanlagen entschieden.

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