Wir rufen Sie auf, sich aktiv an dem Verfahren zu beteiligen ....
... geben Sie beizeiten Ihre Meinung "zu Protokoll" und sichern Sie sich Ihr Mitspracherecht ....
... wer sich jetzt nicht zu Wort meldet, hat später keine Stimme mehr !!!
Der Vorentwurf eines neuen Flächennutzungsplans wurde im Januar/Februar 2014 von der Verbandsgemeinde öffentlich ausgelegt.
Von Verbänden und aus der Bevölkerung sind zahlreiche Einwände, Widersprüche und Stellungnahmen gegen den Vorentwurf eingegangen. Diese müssen bearbeitet und weitere Gutachten beauftragt werden. Schließlich wird der Vorentwurf des FNP überarbeitet mit
dem Ziel, die nächste Stufe des Verfahrens zu erreichen:
Den Entwurf des FNP Teilfortschreibung Windenergie.
Der neue Flächennutzungsplan wird in Kürze (Mai/Juni 2016) und vor der Abstimmung öffentlich ausgelegt.
Dies ist der uns vorliegende aktuelle Zeitplan der VG-Prüm mit Stand vom 10.08.2015.
Dezember 2015 | Abschluss FFH-Erheblichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung |
April 2016 | Beschluss zur Offenlage und TÖB*)-Beteiligung nach §3 (2) und 4(2) BauGB |
Mai-Juni 2016 | Offenlage und TÖB*)-Beteiligung nach §3 (2) und 4(2) BauGB |
September-Oktober 2016 | Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen |
November 2016 | Beschlussfassung zur FNP-Teilfortschreibung |
Dezember 2016- Februar 2017 | Zustimmung der Ortsgemeinden zum FNP |
März-Mai 2017 | Genehmigung des FNP durch Kreisverwaltung |
Mai 2017 | Baubeginn der Windkraftanlagen in der Schneifel |
*) TÖB = Träger öffentlicher Belange
Danach könnte alles ganz schnell gehen:
Der Entwurf wird durch den Rat der Verbandsgemeinde Prüm beschlossen und ...
... SCHWUPPS werden Windenergieanlagen auf der Schneifel gebaut.