Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel

Windkraftplanungen der Verbandsgemeinde Prüm

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm zur Windenergie stammt von Dezember 2004.
Dort sind alle Flächen, auf denen Windenergienutzung erlaubt ist, ausgewiesen. 

Die Gesamtgröße dieser Flächen beträgt etwa 480 ha. Sie liegen in den Gemarkungen Fleringen, Habscheid, Heckhuscheid, Kleinlangenfeld, Matzerath, Pittenbach, Pronsfeld, Roth, Sellerich, Seiwerath, Watzerath, Wawern und Winterspelt.

Eine Darstellung dieser Flächen ist zu finden im „Regionaler Raumordnungsplan Region Trier von 2004, Vorranggebiete Wind, Bitburg-Prüm“

Nur auf diesen Flächen dürfen Windkraftanlagen gebaut werden.

Damit könnten bereits jetzt in über 1% der Verbandsgemeinde Windkraftanlagen errichtet werden. Aber dies ist nicht genug, denn erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen → siehe auch RLP und sein politischer Wille.

Die überregionalen Planungen wurden überarbeitet. Folglich hat auch die Verbandsgemeinde Prüm ihren Flächennutzungsplan zum Thema Windenergie anzupassen und es wurde im November 2013 der Vorentwurf des Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie) erstellt.

In diesem Vorentwurf ist ein Großteil des Schneifelhöhenzuges als Sondergebiet Windenergie ausgewiesen.

 

 

Karte 4 Sondergebiet FNP

Quelle → Vorentwurf Flächennutzungsplan Karte 4 Sondergebiete

Der Schneifelrücken, in der Karte als Gebiet B bezeichnet, ist darin die größte Konzentrationsfläche der Verbandsgemeinde für Windenergie.
Auf Grund der Größe von 740 ha könnten in diesem Gebieten bis zu 50 Windenergieanlagen aufgestellt werden.

Dies ist der heutige Planungsstand.

 


Seltsamerweise wurde 2004 in der überregionalen Planung die Schneifel inklusive einer 200 Meter Pufferzone als landespflegerische Taburäume komplett von der Windkraft ausgeschlossen.

Welch‘ erstaunlicher Gesinnungswandel unter einer rot-grünen Landesregierung, die sich dem Schutz der Natur verschreibt.