Stand der Planung | Offenlage 14.02.2017
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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm
6. Fortschreibung Flächennutzungsplan VG Prüm
Ihre STELLUNGNAHME zur Offenlage 14.02.2017
Ihre Stellungnahme
Sie haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben
Der Entwurf der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm liegt in der Zeit vom 14.02.2017 bis einschließlich 14.03.2017 öffentlich aus.
Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten einsehbar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm:
Tiergartenstraße 54, Zimmer 311, 54595 Prüm
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jeder Bürger und jede Bürgerin hat wärend dieser Auslegungsfrist Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen und das Recht, eine Stellungnahme abzugeben.
Anregungen zu dem Planentwurf können schriftlich (als Word-Datei oder als PDF-Datei) oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vorgebracht werden. Stellungnahmen müssen während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeinde eingehen, damit diese Berücksichtigung finden.
Die VG nimmt Stellungnahmen unter folgender E-Mail-Adresse an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die VG weist darauf hin, dass die Zusendung als Word-Datei oder als PDF-Datei auf freiwilliger Basis erfolgt.
HINWEIS DER REDAKTION_2017-02-05
Die im hier Folgenden dargestellten Inhalte beschreiben die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Planung | Das Kartenmaterial ist historische Informationen mit Stand bis zum 04.02.2017 | Seit dem 04.02.2017 gelten die → Bekanntmachungen in Prüm Aktuell Ausgabe 5/2017 vom Samstag, den 4. Februar 2017 und → unsere Informationen zum Stand der Planung
Regionaler Raumordnungsplan 2003
Karte Vorranggebiete Windenergie →einblenden
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Wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, ist im Flächennutzungsplan festgelegt. Zur Zeit gilt für die Verbandsgemeinde Prüm der Flächennutzungsplan aus Dezember 2004. Er basiert auf dem regionalen Raumordnungsplan aus dem Jahr 2003.
Die Schneifel ist im aktuellen Flächennutzungsplan als FFH Gebiet ausgewiesen und von der Windkraft ausgeschlossen.
Das soll sich im Rahmen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV ändern.
Regionaler Raumordnungsplan Trier 2013
Erläuterungskarte 1-2_4301.pdf
Fotomontage zur Erläuterung von Details, die die Region Schneifel betreffen
Regionaler Raumordnungsplan 2003
Karte FFH-Gebiete || Ausschlusswirkung →einblenden
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Regionaler Raumordnungsplan Trier 2013
Erläuterungskarte 3-5_4302.pdf
Fotomontage zur Erläuterung von Details, die die Region Schneifel betreffen
Im November 2013 wurde für die Verbandsgemeinde Prüm ein Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans (Teilfortschreibung Windenergie) erstellt.
Demnach sind nun auch auf der Schneifel Flächen ausgewiesen, auf denen Windenergienutzung erlaubt ist.
Entwurf Flächennutzungsplan 2013
Auszug aus den Karten 1-4 BGHPlan || Eignungsanalyse Windenergie →einblenden
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Die Verbandsgemeinde Prüm hat zum neuen FNP Kartenmaterial veröffentlicht.
Karte 1
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Ausschnitt Karte 1 BGHPlan 25.10.2013 |
Karte 2
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Ausschnitt Karte 2 BGHPlan 25.10.2013 |
Karte 3
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Ausschnitt Karte 3 BGHPlan 25.10.2013 |
Karte 4
In diesem Vorentwurf ist ein Großteil des Schneifelhöhenzuges als Sondergebiet Windenergie ausgewiesen.
Ausschnitt Karte 4 BGHPlan 25.10.2013 auf der Seite der Verbandsgemeinde Prüm Der Schneifelrücken, in der Karte als Gebiet B bezeichnet, ist darin die größte Konzentrationsfläche der Verbandsgemeinde für Windenergie. Auf Grund der Größe von 740 ha könnten in diesem Gebieten bis zu 50 Windenergieanlagen aufgestellt werden. |
Ungeachtet der erforderlichen Abstimmung schreiten die Planungen für einen Windpark auf der Schneifel fort.
Für die ersten drei Windenergieanlagen WEA 1-3 stehen die Standorte offenbar schon fest.
Planung ABO Wind GmbH
Auszug aus den Karten ABOWind || Standorte WEA 1-3 →einblenden
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Ausschnitt Karte ABO Wind 19.02.2015 |