Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel

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Wer die Schneifel kennt, weiß wo der Wind weht...

Hintergründe zum Projekt

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz schreibt in Abständen oder aus aktuellem Anlass die Ziele der Landesentwicklung in ihrem Landesentwicklungsprogramm - kurz LEP - fort. Aktuell ist das Landesentwicklungsprogramm in Teilen zum vierten mal in der Landesgeschichte fortgeschrieben worden. Die seit dem 16. März 2013 gültige Fassung heißt in der politischen Alltagssprache: Teilfortschreibung LEP IV

Schwerpunkt in der Landespolitik ist der Ausbau von erneuerbaren Energien.
Dabei spielt Windenergie eine große Rolle.
Um nun zu vermeiden, dass landesweit überall und unkoordiniert Windkraftanlagen entstehen, wurden im Planungsauftrag durch das Büro BGHplan in Trier sogenannte Windvorrang-Flächen ermittelt. Das sind Gebiete mit hohem und regelmäßigem Windaufkommen, in denen Windkraftanlagen wirtschaftlich gut betrieben werden können. Gleichzeitig möchte die Landesregierung erreichen, dass Windkraftanlagen und die notwendigen Infrastrukturen, wie Stromstrassen, Transportwege etc. gebündelt an den ausgewiesenen Standorten entstehen. Im Umkehrschluss dürfen Windkraftanlagen nirgendwo anders, als auf den ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden.    

Diese Vorgaben auf Landesebene verändern die bestehende Raumordnung. Insbesondere der politische Wille, 2% der Waldflächen für die Windenergie nutzbar zu machen, ist bislang nicht in der Flächennutzung vorgesehen. Es ist nun Aufgabe der Gemeinden, bestehende Flächennutzungspläne in Hinblick auf die vom Land vorgegebenen Ziele zu ändern.


Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) und die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans der Region Trier (RROP) ergibt sich für die Träger der Bauleitplanung, also die Verbandsgemeinden, eine Anpassungspflicht des Flächennutzungsplans an die neuen übergeordneten Ziele und Vorgaben. 

Durch  die  Untersuchung  soll  eine  Konzentration  von Windenergieanlagen auf siedlungs- und landschaftsverträgliche Standorte gewährleistet werden.

Da  die  Verbandsgemeinde  Trägerin  der  Flächennutzungsplanung  ist,  obliegt  es  ihrer  Entschei dung, ob die Ergebnisse dieses Standortgutachtens im Zuge der Abwägung der einzelnen Belange bei der Flächennutzungsplan-Fortschreibung berücksichtigt werden.

Mit der Darstellung von Sonderbauflächen „Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan soll für das übrige Gebiet der Verbandsgemeinde eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen erreicht werden.

Die vollständige Textbegründung des Planungsbüros BGHplan aus Nomeber 2013 ist auf der home-page der Verbandsgemeinde Prüm nachzulesen

Und das steht auf dem Spiel...

Wer die Schneifel kennt, weiß wo der Wind weht. Es ist also wenig verwunderlich, dass weite Gebiete auf dem Schneifelrücken als Windvorrangflächen ausgewiesen werden sollen. Der Verbandsgemeinderat hat im September 2018 der vorläufig letzten Änderung der Windkraftplanung auf der Schneifel zugestimmt. Demnach könnten auf der Schneifel ca 15-20 gigantische Windräder aufgestellt werden, von denen jedes einzelne 230 Meter in den Himmel ragt. Auf dem Boden müssen weite Teile des Waldes gerodet werden. Für den Baustellenbetrieb und die anschließende Wartung der Anlagen müssen Straßen und Wege verbreitert werden. In diesen Bereichen wird die  Schneifel zum Industriegebiet.

Mit der Schneifel als Naturzone wäre es dann wohl vorbei.  

Wer also die Schneifel liebt, sollte in den kommenden Wochen und Monaten genau darauf achten, woher der Wind weht. 

HINWEIS

Ab Mitte 2019 wird erwartet, dass die aktuellen Pläne in die Offenlage kommen. Dann besteht für die Öffentlichkkeit noch einmal die Möglichkeit Einwände gegen das Vorhaben vorzubringen.
Nutzen Sie diese Chance !

Aufbau Ihrer Stellungnahme

Wir sind gefragt worden, ob wir bei der Abfassung Ihrer Stellungnahme helfen können.
Das wollen wir gerne tun. Wir wollen allerdings nicht Ihrer persönlichen Meinung beeinflussen.
Daher bitten wir Sie grundsätzlich, Ihre Stellungnahme selbst zu formulieren und abzugeben.

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Stellungnahme aufbauen können.

Wenn Sie Fragen haben, oder Hilfestellung benötigen, stehen wir Ihnen aber immer gerne zur Verfügung.

  • rufen Sie an; Telefonnummern finden Sie unter IMPRESSUM
oder
  • schreiben Sie per mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

  


Ihre Stellungnahme ist nicht an eine besondere Form gebunden.
D.h. Sie müssen kein Formular verwenden, sondern können sich frei äußern.
Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich oder mündlich abgeben. 

• wenn Sie mit dem Computer schreiben

→ reichen Sie eine word- oder eine pdf-Datei ein

• wenn Sie mit der Maschine schreiben

→ reichen Sie die Originale ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)

• wenn Sie mit der Hand schreiben

→ reichen Sie das Manuskkript ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)

• wenn Sie mündlich Stellung beziehen wollen:

→ bereiten Sie sich vor und machen Sie sich Notizen
→ gehen Sie zum Amt und sprechen Sie vor (man wird Ihr gesprochenes Wort mitschreiben)
→ lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Stellungnahme aushändigen
 

mündliche Stellungnahmen können während der Dienststunden
zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vorgebracht werden: 

Tiergartenstraße 54, Zimmer 311, 54595 Prüm

Öffnungszeiten: 
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Alle Stellungnahmen - ob schriftlich oder mündlich - müssen während der Auslegungsfrist vom 04.11.2019 bis 13.12.2019 bei der Verbandsgemeinde eingehen, damit diese Berücksichtigung finden. 
(Fristangaben ohne Gewähr, es gelten die öffentlichen Bekanntmachungen)

  • Die VG steht telefonisch für Fragen zur Verfügung unter :  06551 943 311
  • Die VG nimmt Stellungnahmen unter folgender E-Mail-Adresse an:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Die VG weist darauf hin, dass die Zusendung als Word-Datei oder als PDF-Datei auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

Wer Stellung bezieht, macht seinen eigenen Standpunkt zu einem Sachverhalt deutlich!

Dabei soll die Stellungnahme für andere Personen nachvollziehbar, überzeugend und plausibel sein.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stellungnahme zu formulieren:

  • als Leserbrief ...
  • als Kommentar ...
  • als Einwand ...
  • als Beschwerde ...
  • als Bitte ...
  • als Vorschlag ...

 

Bei Ihrer Stellungnahme geht es darum, Ihre Meinung darzustellen und diese Meinung auch mit Argumenten und am besten mit Fakten zu belegen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie jeden Sachverhalt möglichst objektiv beschreiben. Geben Sie einfach Ihre eigene Meinung wieder, stellen Sie Angaben richtig und belegen Sie Ihre Argumente. 

Sie müssen Ihren Standpunkt definieren, damit andere von Ihrer Position überzeugt werden!

Es ist immer wichtig, dass Sie Ihre eigene Meinung stets belegen können!


Bedenken Sie dabei, dass Sie kommunizieren ...

... und wie bei jeder Kommunikation gibt es

einen    Sender        → das sind Sie

und

einen   Empfänger   das ist die die Verbandsgemeinde Prüm

Um gut zu argumentieren, ist es also wichtig im Blick zu behalten, dass sich Ihre Stellungnahme in dem Fall an die Verbandsgemeinde Prüm richtet.

 

Mit Ihrer persönlichen Stellungnahme geben Sie einen Kommentar zum Thema WINDKRAFT AUF DER SCHNEIFEL ab.
  • beschreiben Sie Ihre Meinung und Ihren Standpunkt
  • verdeutlichen Sie Ihren Standpunkt in einem Leitsatz
  • entwickeln Sie Argumente, die Ihren Standpunkt untermauern
  • beschreiben Sie, welche Probleme Ihrer Meinung nach von der Windkraft auf der Schneifel ausgehen
  • wie sind Sie eventuell persönlich betroffen
  • bringen Sie Beispiele oder Erfahrungsberichte, um Ihre Stellungnahme zu veranschaulichen
  • entwickeln Sie Vorschläge und Argumente, die das jeweilige Problem vermeiden bzw. lösen
  • suchen Sie nach Fehlern in den Planungsunterlagen *)
  • stellen Sie Behauptungen oder Forderungen auf, um einen Sachverhalt zu bestreiten oder stichhaltig zu begründen.

 *) die Sichtung der Planungsunterlagen ist natürlich sehr aufwendig
     wir können hier nur auf diese Möglichkeit der Einspruchnahme hinweisen 

Ihre Meinung 

Welche persönliche Meinung haben Sie zum Thema WINDKRAFT AUF DER SCHNEIFEL ?

  • schreiben Sie Ihre Gedanken in Stichworten auf
  • beschreiben Sie Probleme und Ihre Meinung dazu sachlich
  • beschreiben Sie Ihre Stimmung emotional
  • verwenden Sie keine anstößigen Begriffe
  • werden Sie nicht persönlich oder beleidigend 

Ihr LEITSATZ

Ihre Leitsatz 

Versuchen Sie Ihr Anliegen in einem zentralen Satz zu beschreiben.
Das hilft Ihnen in der Disussion Ihren roten Faden nicht zu verlieren.

Ihre ARGUMENT

Ihre Argumente

Es geht bei Ihrer Stellungnahme darum, Ihre Meinung darzustellen und Ihre Meinung auch mit Argumenten zu belegen.

Ihren LEITSATZ haben Sie ja bereits im ersten Schritt gefunden.

Hier stellen Sie jetzt Argumente zusammen, die Ihre These unterstützten.
IHR ZIEL: Sie wollen Andere von Ihrer Position überzeugen!
Denken Sie an die KOMMUNIKATION: Sie richten Ihre Botschaft an die Verbandsgemeinde Prüm!
Ihre Argumente sollten sich klar und deutlich auf Ihren formulierten LEITSATZ beziehen.
  • Machen Sie deutlich, an wen oder was sich Ihr Argument richtet!
Mit Beispielen können Sie Ihre Argumente veranschaulichen und Ihre Stellungnahme verständlich und für Außenstehende nachvollziehbar machen.
 
  • schreiben Sie Ihre Argumente auf
  • sortieren Sie Ihre Argumente
a) nach Wichtigkeit
b) nach Stärke

Ihre BEDENKEN

Ihre Bedenken

  • Äußern Sie Ihre Bedenken eventuell auch Ihre Ängste, die Sie empfinden, wenn Sie an die geplanten Maßnahmen denken 

 

Sie sollten Ihre Stellungnahme sachlich aufbauen und ihr eine grundlegenede Struktur geben! 

Einleitung

Ihre Einleitung sollte aus zwei Abschnitten bestehen:

Im 1. Abschnitt beschreiben Sie:

  • worum es geht
  • zu welchem Thema Sie Stellung beziehen
  • wer Sie sind
  • eventuell aus welcher Position Sie schreiben

Im 2. Abschnitt beschreiben Sie Ihren eigenen Standpunkt:

  • was ist das Problem?
  • was denken oder befürchten Sie?
  • was ist Ihre Meinung?
  • welche Position nehmen Sie ein? [ ich bin dafür | ich bin dagegen ]
  • was ist Ihr Leitsatz zum beschriebenen Problem? 

HAUPTTEIL       |  mit Ihren Bedenken, Argumenten und Begründungen

Hauptteil

Im Hauptteil begründen Sie Ihren eigenen Standpunkt durch Ihre Argumente.

  • sortieren Sie Ihre Argumente von schwach bis stark 
Schreiben Sie zuerst über die schwachen und dann über die starken Argumente.
So wirkt Ihre die Argumentation im Textverlauf stärker.
  • untermauern Sie Ihre Argumente mit Beispielen und eigenen Erfahrungen
1. Argument und Beispiel
2. Argument und Beispiel
3. weitere Argumente und Beispiel

HINWEIS für Ihren Text:
Sie können natürlich viele Argumente für Ihre Position bringen, aber ... 
  • bringen Sie Ihre Stellungnahme auf den Punkt
  • tragen Sie Ihre 2-3 stärksten Argumente in aufsteigender Reihenfolge vor, das ist meist ausreichend.

SCHLUSSTEIL  |  mit einer Zusammenfassung und einem Fazit

Schlussteil

Am Ende Ihrer Stellungnahme bringen Sie Ihre Schlussfolgerung:

  • greifen Sie Ihren eigenen Standpunkts aus der Einleitung auf
  • schreiben Sie ein Fazits aufgrund der vorgebrachten Argumente
  • beschreiben Sie Ihre eigene Meinung
  • machen Sie ggf. einen Vorschlag, wie Sie das Problem lösen würden
  • welche Forderung haben wir an die Adressaten bei der Vebandsgemeinde Prüm?

 

Hier finden Sie einige Beispiele, wie Sie Ihre Stellungnahme formulieren können.
Wir stellen Ihnen das Word-Dokument zur Verfügung, damit Sie es individuell bearbeiten können.
  • Bringen Sie Ihre eigenen Gedanken zu Papier.
  • Wenn Sie Hilfestellung benötigen, schreiben Sie uns eine e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen Sie an IMPRESSUM  
 

icon pdf 50x50 Beispiel einer Stellungnahme
Download pdf-Dokument

    icon word Beispiel einer Stellungnahme
Download Word-Datei
     

In Ergänzung können Sie sich an den Stellungnahmen aus dem vorhergehenden Verfahren orientieren.
Diese sind auf der home-page der Verbandsgemeinde Prüm abrufbar.

Stellungnahmen aus früheren Verfahren


 

 

 

Gegenwind-Schneifel (3)

Windkraft-Planung auf der Schneifel
Stand 26.08.2020

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Prüm hat sämtliche Einwände abgewiesen, die gegen die Windkraftplanung auf dem Schneifelrücken vorgebracht wurden.

Antworten der VG
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Offenlage 6. Fortschreibung FNP VG Prüm_14.02.2017

 

Aufgabe unserer Bürgerinitiative ist es, die Öffentlichkeit über die Planungen von gigantischen Windenergieanlagen auf der Schneifel zu informieren.

Die Politik wirft uns von Anbeginn vor, bei unseren Darstellungen "masslos" zu übertreiben.

Spätestens seit der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 05.07.2016 ist aber klar:
Nicht weniger als 37 WEAs sollten auf die Schneifel.

Das war längst nicht jedem Beteiligten bewußt.
Und so hat unser Protest die Räte zum Nachdenken gebracht und zur Korrektur ihrer Pläne bewegt.

Der überarbeitete Entwurf eines neuen Flächennutzungsplan lag ab dem 14. Februar 2017 für die folgenden vier Wochen offen. Die Öffentlichkeit konnte dazu Stellung beziehen.

Unsere Bürgerinitiative hat die folgenden Einwände erhoben:

EINWÄNDE DER BI VOM 10.03.2017

 

 

 

  • Am 06.12.2016 hat der Rat der Verbandsgemeinde Prüm die Offenlage eines überarbeiteten Flächennutzungsplanes beschlossen.
  • Das Planungsbüro BGHPlan aus Trier hat im Auftrag der VG sogenannte Vorrangflächen für Windenergie aufgezeichnet.
  • Die Kriterien der Planung hat der Rat nach eigenem Ermessen beschlossen.
  • Die VG Prüm hat die Unterlagen auf ihrer home-page zum neuen Flächennutzungsplan veröffentlicht.
 
 
  • Jeder Bürger und jede Bürgerin hatte das Recht, die Unterlagen einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben
  • Frist für die Offenlage und die Einspruchsfrist war vom 14.02.2017 bis 14.03.2017
         (Angabe ohne Gewähr / es gelten die öffentlichen Bekanntmachungen)

 

Seit dem 14.03.2017 wertet die Verbandsgemeinde Prüm die Einwände und Stellungnahmen aus.

In einem ersten Schritt ist auf Forderung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier ein ergänzendes hydrologisches Gutachten für den Schneifelrücken erstellt worden.

Alle neuen Erkenntnisse fließen in die Planung ein.

Voraussichtlich im September 2018 werden die überarbeiteten Entwürfe vorgestellt.  

  • dann wird der VG-Rat über eine neue Offenlage entscheiden
  • wird die Offenlage beschlossen, bekommt die Öffentlichkeit Einsicht in die überarbeiteten Unterlagen
  • innerhalb einer Frist besteht die Möglichkeit, Einwände gegen die Pläne zu erheben

 

  

Wir konzentrieren uns mit unseren Informationen auf die Situation auf der Schneifel.

Bislang waren große Gebiete des Schneifelrückens als potentielle Flächen für die Windkraft diskutiert worden.  

Im aktuelle Entwurf (Stand 03/2017) sind zwei mittelgroße Gebiete in der Diskussion. 

Eine Flächen C1 im Nordosten auf der man mit  9  Windenergieanlagen plant ...

... und eine Flächen C4 im Südwesten auf der man mit 5 Windenergieanlagen plant .

Wir haben beide Flächen in die Karten vom FFH-Gebiet eingeblendet, um deutlich zu machen, wo die Gebiete liegen.
Unsere Darstellungen sollen die Lage der Flächen in der Natur beschreiben.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Übertragung in andere Formate Ungenauigkeiten entstehen.
Wir erheben keinen Anspruch auf 100%ige Maßstäblichkeit.

Wer sich vor Ort einen Eindruck verschaffen möchte, kann die ausgewiesenen Flächen Flächen C1 und C4  auf der Schneifel umwandern. Dazu bieten wir hier die Koordinaten an. Jede Tour ich ca. 6-7 km lang und einfach über gute Wanderwege zu gehen.

 

HISTORIE | Karte 4

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 001

Karte 2.1.3  |  Stand 03/2017  

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 002

Karte 4 + 2.1.3  |  Überlagerung

 

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 003

Schneifelrücken | Flächen C1 + C4 | Konzentrationsflächen Windenergie

Steckbrief Natura 2000 FFH Schneifel

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 005


 

 Umwanderung des Gebietes C4 Download Karten und GPS Daten                     Umwanderung des Gebietes C1 Download Karten und GPS Daten

 

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 010

Konzentrationsfläche C1 im Norden

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 011


 

Umwanderung des Gebietes C1 Download Karten und GPS Date                   Steckbrief Natura 2000 FFH Schneifel 

 

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 012


FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 013

Konzentrationsfläche C1 im Norden | Wanderung

Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden

 

 

Konzentrationsfläche C4 im Süden
FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 015


 

Umwanderung des Gebietes C4 Download Karten und GPS Date                   Steckbrief Natura 2000 FFH Schneifel

 

FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 016


FNP VG Pruem Region Schneifel Stand 10 02 2017 017

Konzentrationsfläche C4 im Süden | Wanderung

Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden

 

 


Wer sich vor Ort einen Eindruck verschaffen möchte, kann die ausgewiesenen Flächen Flächen C1 und C4  auf der Schneifel umwandern.
Dazu bieten wir hier die Koordinaten an. Jede Tour ist ca. 6-7 km lang und einfach über gute Wanderwege zu gehen.


Umwanderung Fläche C1

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Umwanderung Fläche C4

Umwanderung Fläche C4

Folgen Sie den Links, um die Kartendatails zu laden

 

 

Der Entwurf der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm lag vom 14.02.2017 bis 14.03.2017 öffentlich aus. Während dieser Zeit hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, Einwände gegen die Planvorlage vorzubringen.

Die Einwände müssen bewertet und entsprechend in der Planung berücksichtigt werden.

Wir rechnen ab Mitte September 2018 damit, dass die Verbandgemeinde eine überarbeitete Fassung der Pläne vorlegt.

  • Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter
    Schreiben Sie uns eine e-mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

Den Stand der Planung von 2013 bis Ende 2016 können Sie auf unseren Seiten nachlesen.

Klicken Sie für die historischen Informationen auf den folgenden Link: 

HISTORIE / STAND DER PLANUNG ENDE 2016

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